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Branchenwissen Logistik & Transport

Forschungszulage für Logistik & Transport

Fahrerlose Transportsysteme, Greif- und Kommissionierrobotik, schwierige Güter: Wo du Lagerautomatik selbst entwickelst und erprobst, erstattet der Staat 25 % deiner F&E-Kosten — als KMU auf Antrag 35 %.

  • Fördersatz 2026

    25 % der förderfähigen Kosten — als KMU auf Antrag 35 %. Der Bonus kommt nicht automatisch.

  • Prüfstand & Prototyp

    Eigene Testzellen und Prototypen zählen über den Abschreibungsanteil (§ 3 Abs. 3a FZulG).

  • Eigenleistung des Inhabers

    100 € je Arbeitsstunde, maximal 40 Stunden pro Woche — für inhabergeführte Betriebe oft zentral.

  • Klare Abgrenzung

    Flottenbetrieb und das Einregeln einer gekauften Anlage sind Konfiguration, keine F&E.

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Abstrakte Darstellung eines fahrerlosen Transportroboters und Roboterarms als Sinnbild für Lagerautomatisierung

Wo in der Lagerautomatik die Forschung steckt

Speditionen und Kontraktlogistiker halten sich selten für Entwicklungsbetriebe — und übersehen, was in der eigenen Lagerautomatik entsteht. Wer ein fahrerloses Transportsystem so ertüchtigt, dass es im engen Bestandsgang zuverlässig trägt, betreibt genau den Fall des § 2 FZulG.

Der Kern liegt in Robotik und Mechanik, die du selbst entwickelst und erprobst — nicht in Software, die du zukaufst. Förderfähig wird es dort, wo eigene Greifer, Leit- und Andocklogik oder Handhabungsvorrichtungen entstehen: Greifstrategien für wechselnde Packstücke, die Vereinzelung im Wareneingang oder die Handhabung sperriger, instabiler Güter, an denen Standardautomatik scheitert.

Der Betrieb eines Lagers und das Einregeln einer gekauften Anlage sind keine F&E. Angesetzt werden die Löhne deiner Ingenieure und Techniker, der Abschreibungsanteil eigener Prüfstände und Testzellen — und deine eigene Arbeitszeit als Inhaber mit 100 € je Stunde.

Förderfähige Projekte

Was in Logistik & Transport zählt

  • Fahrerlose Transportsysteme (FTS/AGV)

    Ein gekauftes Fahrzeug einzuregeln ist Konfiguration. Entwickelst du Navigation, Leit- und Andocklogik oder die Koordination mehrerer Fahrzeuge für dein reales Bestandslager selbst — enge Gänge, Mischbetrieb mit Staplern und Menschen, wechselnde Lasten —, ist zu Beginn offen, ob es zuverlässig trägt.

    • Eigene Navigation für enge Gänge im Bestandslager
    • Andocklogik an Regal und Übergabestation entwickeln
    • Koordination mehrerer Fahrzeuge im Mischbetrieb
    • Sichere Ausweichmanöver bei Mensch-Stapler-Verkehr
  • Greif- und Kommissionierrobotik

    Der Griff in die heterogene Kiste ist das härteste ungelöste Problem der Lagerautomatik. Entwickelst du Greifer und Greifstrategien für wechselnde Packstücke — Formen, Gewichte, Oberflächen —, vereinzelst im Wareneingang oder palettierst Mischpaletten, weißt du vorab nicht, ob die Greifsicherheit im Takt hält.

    • Greifer für wechselnde Formen und Oberflächen
    • Vereinzelung heterogener Packstücke im Wareneingang
    • Robotergestützte De- und Palettierung von Mischpaletten
    • Greifstrategie für unbekannte, gemischte Gebinde
  • Handhabung schwieriger Güter

    Säcke, Folienware, sperrige oder instabile Gebinde, Gefahrgut: Wo Standardautomatik versagt, musst du eigene Vorrichtungen, Greifmechanik und Handhabungsabläufe entwickeln und erproben. Ob deine Lösung die empfindliche oder schwere Ware sicher und reproduzierbar bewegt, zeigt erst der systematische Versuch.

    • Vorrichtung zum Greifen instabiler Säcke
    • Handhabung sperriger Folienware ohne Beschädigung
    • Mechanik für schwere, unregelmäßige Gebinde
    • Sichere Roboterhandhabung von Gefahrgut

Worauf es ankommt

Logistik & Transport im Detail

Die Abgrenzungsfragen, an denen Anträge in dieser Branche wirklich entschieden werden.

Kaufen und einregeln oder selbst entwickeln?

Der größte Stolperstein der Lagerautomatik ist die Frage, ab wann aus einem Anlagenkauf Entwicklung wird. Eine fertige Automatisierungsanlage zu beschaffen, aufzustellen und auf dein Lager einzuregeln — Parameter setzen, Greifer justieren, Layout einlernen — ist Konfiguration, keine Forschung.

Förderfähig wird es dort, wo die Standardtechnik dein Problem nicht löst und du selbst entwickeln musst:

  • Keine F&E: Kauf eines Serien-FTS, Einlernen einer katalogisierten Greifzelle, Inbetriebnahme, Feinjustage.
  • F&E: eigene Navigation für ein Layout, das kein Hersteller abbildet; ein Greifer für Packstücke, an denen Standardgreifer scheitern — bei zu Beginn offener Machbarkeit.

Beschreibe im Antrag deshalb nie das betriebliche Ziel, sondern die technische Ungewissheit und deinen Lösungsweg.

Prüfstände, Testzellen, Material — was zählt?

Material ist im FZulG keine eigene Kostenart. Der Stahl deiner Vorrichtung, zugekaufte Greifer, Sensorik oder Verschleißteile im eigenen Prototypenbau zählen nicht zu den förderfähigen Aufwendungen — die teure Testreihe schlägt nur über die Arbeitslöhne zu Buche.

Prüfstände, Testzellen und Versuchsvorrichtungen sind nach § 3 Abs. 3a ansetzbar, aber nur der Abschreibungsanteil: bewegliches Anlagevermögen, nach dem 27.03.2024 angeschafft, ausschließlich im Vorhaben genutzt, keine GWG-Behandlung. Die BSFZ muss die Erforderlichkeit mitbescheinigen — die Testzelle gehört in den Bescheinigungsantrag, nicht erst in die Steuererklärung.

Für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 federt die Gemeinkostenpauschale von 20 % auf Personal und AfA das nicht ansetzbare Material pauschal ab. Für Altvorhaben gilt sie nicht.

Nachweis: Stunden, Eigenleistung, Abgrenzung

Die BSFZ prüft nur, ob F&E vorliegt — Rechnungen sieht sie nicht. Sie liest deine Vorhabensbeschreibung: Ausgangslage, technische Ungewissheit, Arbeitsplan, verworfene Ansätze. Fehlgeschlagene Greif- oder Fahrversuche sind Argument, nicht Makel — sie belegen die Ungewissheit.

Beim Finanzamt ist die Stundenzuordnung die kritische Stelle. Deine Ingenieure und Techniker arbeiten anteilig im Vorhaben und anteilig im Lagerbetrieb — ohne projektbezogene Zeiterfassung ab Tag eins fehlt die Grundlage.

  • Eigenleistung: Einzelunternehmer und Mitunternehmer setzen 100 € je Stunde an, max. 40 Std./Woche (Wert 2026). Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH läuft dagegen über den Arbeitslohn nach § 3 Abs. 1.
  • Abgrenzung: Der laufende Betrieb der Anlage ist keine F&E — nur Entwicklung und Erprobung zählen.

Rechenbeispiele

Was dabei herauskommen kann

Zwei typische Konstellationen aus Logistik & Transport, durchgerechnet mit den gesetzlichen Sätzen.

Rechenbeispiel

Kommissionierrobotik, Vorhaben ab 2026 (KMU)

Ein Lagerautomatisierer (KMU, Bonus beantragt) entwickelt ab Januar 2026 einen Greifer für heterogene Packstücke — drei Ingenieure, eine eigene Testzelle.

Personalkosten F&E (3 Ingenieure/Techniker)
255.000 €
AfA-Anteil eigene Testzelle (§ 3 Abs. 3a)
45.000 €
Gemeinkostenpauschale 20 %
60.000 €
Bemessungsgrundlage gesamt
360.000 €

126.000 €

35 % KMU-Satz (auf Antrag) — Beispielwerte

Rechenbeispiel

FTS-Entwicklung, inhabergeführt, Start 2026

Ein inhabergeführter Intralogistik-Betrieb entwickelt 2026 ein fahrerloses Transportsystem fürs enge Bestandslager — der Inhaber entwickelt selbst mit.

Eigenleistung Inhaber: 800 Std. × 100 €
80.000 €
AfA-Anteil eigener Prototyp (§ 3 Abs. 3a)
20.000 €
Gemeinkostenpauschale 20 %
20.000 €
Bemessungsgrundlage gesamt
120.000 €

30.000 €

25 % Fördersatz ohne KMU-Antrag — Beispielwerte

Beispielrechnungen auf Basis angenommener Werte — sie zeigen die Systematik der Forschungszulage, nicht dein konkretes Ergebnis. Wie hoch dein Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von deinen Projekten, deinem F&E-Anteil und deiner Unternehmensgröße ab. Das rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch für dich durch.

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Typische Vorhaben

So sieht förderfähige F&E hier aus

Vier Vorhabenstypen aus Logistik & Transport, die die Kriterien der Forschungszulage erfüllen — und warum.

  • Fahrerloses Transportsystem im Bestandslager

    Du entwickelst ein FTS für dein Bestandslager: eigene Navigation, Andocklogik und die Koordination mehrerer Fahrzeuge in engen Gängen — im Mischbetrieb mit Menschen und Staplern, bei wechselnden Lasten. Ob das zuverlässig trägt, ohne Durchsatz oder Sicherheit zu opfern, ist zu Beginn offen. Du baust, misst und verwirfst Varianten. Diese technische Ungewissheit ist experimentelle Entwicklung nach § 2 FZulG.

  • Greifer für heterogene Packstücke

    Deine Kommissionierung soll wechselnde Packstücke greifen — verschiedene Formen, Gewichte und Oberflächen, dazu Vereinzelung im Wareneingang. Standardgreifer scheitern an dieser Vielfalt. Du entwickelst eigene Greifer und Greifstrategien und weißt vorab nicht, ob die Griffsicherheit im geforderten Takt hält. Das ist das härteste ungelöste Problem der Lagerautomatik — im Versuch aufgelöst klar F&E.

  • De- und Palettierung von Mischpaletten

    Mischpaletten automatisiert zu palettieren und zu entladen ist ungelöst: unterschiedliche Kartongrößen, instabile Stapel, Lagen, die kippen können. Du entwickelst Greifer, Ablagestrategie und Stapelfolge selbst und erprobst sie an realen Paletten. Ob der Roboter stabil und im Takt arbeitet, zeigt erst der systematische Versuch. Auch verworfene Aufbauten sind förderfähig.

  • Handhabung schwieriger Güter

    Säcke, Folienware, sperrige oder instabile Gebinde, Gefahrgut — hier versagt Standardautomatik. Du entwickelst eigene Vorrichtungen und Mechanik, um empfindliche oder schwer greifbare Ware sicher zu handhaben, und erprobst sie an einem eigenen Prüfstand. Zu Beginn ist offen, ob die Lösung reproduzierbar trägt. Der Abschreibungsanteil deines Prüfstands ist nach § 3 Abs. 3a ansetzbar.

Fragen aus Logistik & Transport

Was Unternehmen aus Logistik & Transport uns fragen

Du kaufst eine Automatisierungsanlage ein — ist das Forschung?

Das Kaufen und Einregeln einer fertigen Anlage ist Konfiguration, keine F&E — auch ein langes Inbetriebnahmeprojekt bleibt Anwendung vorhandenen Wissens.

Förderfähig wird es dort, wo du selbst entwickelst oder tief anpasst, mit offener technischer Machbarkeit: eine eigene Greifstrategie, eine eigene Navigations- und Leitlogik, eine Vorrichtung für schwierige Güter. Maßstab ist die technische Ungewissheit zu Beginn — nicht, wie groß die Anlage ist.

Zählen Material und Bauteile für unsere Prototypen und Testzellen?

Nein. Das FZulG kennt keine eigene Kostenart für Material — Stahl, Zukaufteile, Sensorik oder Antriebe im eigenen Prototypenbau sind nicht direkt ansetzbar.

  • Die Gemeinkostenpauschale von 20 % auf deine übrigen förderfähigen Aufwendungen federt das ab — aber nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025.
  • Die Arbeitszeit deiner Techniker am Prototyp ist Personalaufwand und voll ansetzbar.
  • Beim Prüfstand oder der Testzelle zählt der Abschreibungsanteil nach § 3 Abs. 3a.
Was, wenn dein Greifer am Ende nicht zuverlässig funktioniert?

Das schadet dem Anspruch nicht. Die Forschungszulage bemisst sich am Aufwand des Vorhabens, nicht an seinem Erfolg — ein abgebrochener oder gescheiterter Versuch bleibt förderfähig.

Im Gegenteil: Gerade der offene Ausgang belegt die technische Ungewissheit, die § 2 FZulG verlangt. Dokumentiere deine verworfenen Greifer, Aufbauten und Messreihen — sie sind der beste Nachweis, dass zu Beginn niemand wusste, ob die Lösung trägt.

Du bist Inhaber und entwickelst selbst mit — zählt deine Arbeitszeit?

Ja. Seit dem 01.01.2026 sind Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern mit 100 € je Arbeitsstunde ansetzbar, höchstens 40 Stunden pro Woche. In inhabergeführten Betrieben ist das oft ein großer Posten.

Wichtig: Für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt diese Pauschale nicht — sein Anteil läuft über den Arbeitslohn nach § 3 Abs. 1. Voraussetzung ist immer, dass du die im Vorhaben geleisteten Stunden nachvollziehbar aufzeichnest.

Weitere Branchen

Auch in deiner Branche gefördert

Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Markt du arbeitest — sondern ob du entwickelst.

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