Allgemeine Geschäftsbedingungen der PLT Consulting GmbH für Beratungs- und Vermittlungsleistungen imBereich geförderter Weiterbildungen und Zuschüsse („Fördernetz Deutschland“)

§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs‑ und Vermittlungsleistungen, die die PLT Consulting GmbH (nachfolgend „PLT Consulting“) unter der Marke „FörderNetz Deutschland“ erbringt.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, PLT Consulting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Schriftlich vereinbarte Individualabreden gehen diesen AGB vor, sofern sie sämtliche Vertragsparteien unterzeichnet haben.
§ 2 Vertragsgegenstand
  1. PLT Consulting berät Unternehmen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Fördermitteln nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) und vermittelt sie an zertifizierte Bildungsträger, die Schulungsmaßnahmen nach AZAV und SGB III durchführen.
  2. Die Verantwortung für Planung, Inhalt und Durchführung der Schulungsmaßnahmen liegt ausschließlich beim jeweiligen Bildungsträger.
§ 3 Vertragsschluss
  1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das schriftliche Angebot (Auftragsbestätigung) unterzeichnet und PLT Consulting zugeht.
  2. Schreib‑, Rechen‑ oder sonstige Irrtümer berechtigen PLT Consulting zur Anfechtung, sofern der Irrtum nachgewiesen wird.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
  1. Aufwandspauschale: Zur Deckung des initialen administrativen Aufwands wird bei Vertragsabschluss eine einmalige Pauschale von 500 € zzgl. gesetzlicher USt. fällig (Rechnungsstellung innerhalb von 2 Werktagen, Zahlungsziel 14 Tage). Die Pauschale ist nicht erstattungsfähig.
  2. Erfolgsvergütung: Wird dem Kunden von der Agentur für Arbeit für einen oder mehrere Mitarbeiter ein Bildungsgutschein oder ein gleichwertiger Bewilligungs‑/Förderbescheid erteilt bzw. eine Annahme durch den Bildungsträger schriftlich bestätigt, erhält PLT Consulting eine Erfolgsvergütung in Höhe von 10 % der kumulierten Arbeitsentgeltzuschuss‑Zahlungen (AEZ). Die bereits gezahlte Aufwandspauschale wird voll angerechnet.
  3. Fälligkeit: Die Erfolgsvergütung wird mit Datum des Bildungsgutscheins bzw. der schriftlichen Annahme durch den Bildungsträger fällig; das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung.
  4. Nebenkosten (z. B. Telefon‑, Porto‑, Reisekosten) sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden nach Aufwand gegen Nachweis berechnet.
  5. Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde stellt alle für Beratung und Antragstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereit.
  2. Der Kunde sorgt dafür, dass teilnehmende Mitarbeiter während der Schulungszeiten von ihren regulären Aufgaben freigestellt sind und die Teilnahmebedingungen des Bildungsträgers einhalten.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretung
  1. Zurückbehaltungsrechte sowie Aufrechnungen stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  2. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PLT Consulting.
§ 7 Durchführung der Leistungen
PLT Consulting erbringt die vereinbarten Beratungs‑ und Vermittlungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen im vertraglich festgelegten Umfang. Änderungen oder Ergänzungen werden mit dem Kunden rechtzeitig abgestimmt.
§ 8 Vertragsbindung und Kündigung
  1. Mit Unterzeichnung des Angebots verpflichtet sich der Kunde zur Umsetzung der vereinbarten Leistungen.
  2. Eine ordentliche Kündigung nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden bleibt die bereits gezahlte Aufwandspauschale bestehen. Eine weitere Vergütung wird nur geschuldet, wenn der Bildungsgutschein oder eine Annahme durch den Bildungsträger bereits vorliegt.
§ 9 Nutzungsrechte und Marketing
  1. Der Kunde räumt PLT Consulting ein nicht exklusives, widerrufliches Nutzungsrecht an seinem Logo‑ und Bildmaterial zur Referenznennung und Eigenwerbung ein. Ein Widerruf hat schriftlich zu erfolgen.
  2. Vom Bildungsträger bereitgestellte Unterlagen dürfen ausschließlich für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 10 Haftung
  1. PLT Consulting haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine Haftung für das Erreichen bestimmter Schulungsziele oder Lernerfolge ist ausgeschlossen.
§ 11 Vorgaben des Bildungsträgers
Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnahme‑, Anwesenheits‑ und Prüfungsanforderungen des jeweiligen Bildungsträgers an seine Mitarbeiter zu kommunizieren und deren Einhaltung sicherzustellen. Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden zweckgebunden an den Bildungsträger übermittelt.
§ 12 Datenschutz
PLT Consulting verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Leistungserbringung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Details enthält die Datenschutzerklärung unter www.foerdernetz-deutschland.de/datenschutz.

§ 13 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Buchholz i. d. N.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.