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Branchenseite Energie & Cleantech

Forschungszulage für Energie & Cleantech

Elektrolyse, Batteriespeicher, Wärmepumpen, Netzregelung: Wo du technische Ungewissheit auflöst, holst du 25 % deiner F&E-Personalkosten zurück — als KMU auf Antrag 35 %. Auch rückwirkend für 2022 bis 2025.

  • Fördersatz

    25 % der Bemessungsgrundlage — als KMU auf Antrag 35 %. Der Bonus muss beantragt werden.

  • Maximale Zulage 2026

    Bis zu 4,2 Mio. € pro Wirtschaftsjahr, bei 12 Mio. € maximaler Bemessungsgrundlage.

  • Rückwirkend möglich

    Ein Antrag im Jahr 2026 erreicht die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 — für 2022 bis zum 31.12.2026.

  • Kumulierung beachten

    Dieselben Aufwendungen dürfen nicht zugleich über andere Förderprogramme gefördert werden.

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Abstrakte Darstellung von Energietechnik als Sinnbild für Cleantech- und Wasserstoffforschung

Was in Energie & Cleantech förderfähig ist

Energietechnik lebt von Versuchen, die scheitern dürfen. Ob du die Degradation einer PEM-Membran über tausende Lastwechsel untersuchst, den COP einer Propan-Wärmepumpe bei Vorlauftemperaturen über 60 °C absicherst oder Regelstrategien für netzdienliches Laden gegen reale Lastprofile testest — genau diese technische Ungewissheit meint § 2 FZulG. Gefördert wird der Weg, nicht der Erfolg: Auch ein Prototyp, der die Zielwerte verfehlt, bleibt förderfähig.

Der Knackpunkt dieser Branche heißt Kumulierung. Viele Vorhaben laufen bereits in Programmen von Bund, Ländern oder EU. Dieselben Aufwendungen dürfen nicht zweimal gefördert werden — dein nicht geförderter Eigenanteil und Arbeitspakete außerhalb des Projektrahmens bleiben aber zugänglich. Über den Betrag entscheidet eine saubere Trennung in Zeit- und Kostenaufschreibung.

Seit dem 28.03.2024 zählt zudem der Abschreibungsanteil von Teststand, Prüfzelle und Messtechnik mit — sofern nach dem 27.03.2024 angeschafft und ausschließlich eigenbetrieblich im geförderten Vorhaben genutzt. Neu ab 2026: die Gemeinkostenpauschale von 20 % für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben.

Förderfähige Projekte

Was in Energie & Cleantech zählt

  • Wasserstoff, Elektrolyse & Speicher

    Elektrochemie ist F&E-Kernland: Sobald du Stackaufbau, Membranen, Katalysatorbeladung oder Betriebsstrategien veränderst, ist der Ausgang vorab nicht berechenbar. Genau diese technische Ungewissheit will die BSFZ sehen — sie bleibt auch dann bestehen, wenn der Versuch am Ende scheitert.

    • PEM-Stack mit reduzierter Iridiumbeladung erproben
    • Degradation von LFP-Zellen im Zyklentest ermitteln
    • Regelstrategie für Hybridspeicher aus Batterie und H₂
    • Hochtemperatur-Wärmespeicher: Materialversuche
  • Erzeugungs- und Anlagentechnik

    Vom Zellaufbau bis zur Rotorblattstruktur gilt: Gefördert wird die Entwicklung, nicht die Projektierung. Sobald du Wirkungsgrad, Materialien, Kältemittel oder Lastannahmen jenseits des bewährten Auslegungsfensters verschiebst und das Ergebnis erst im Versuch feststeht, greift die Forschungszulage.

    • Wärmepumpe mit Propan (R290) für Bestandsheizkörper
    • Tandem- oder Rückkontaktzellen im Prototypenaufbau
    • Rotorblatt-Grenzschichtsteuerung im Windkanalversuch
    • Recyclingfähige Modullaminate ohne Fluorpolymere
  • Netzintegration & Sektorkopplung

    Netzdienlichkeit, Prognose und Betriebsführung sind heute Softwareentwicklung mit offener Physik dahinter. Wenn du Verfahren entwickelst, deren Verhalten sich erst im Feldtest oder in der Hardware-in-the-Loop-Umgebung zeigt, ist das experimentelle Entwicklung im Sinne von § 2 FZulG.

    • Netzbildende Wechselrichter im HiL-Prüfstand testen
    • Prognosemodell für Einspeisung per Machine Learning
    • Regelalgorithmus für Redispatch im Verteilnetz
    • Abwärmekopplung im Quartier: Modell und Feldtest

Worauf es ankommt

Energie & Cleantech im Detail

Die Abgrenzungsfragen, an denen Anträge in dieser Branche wirklich entschieden werden.

Projektierung oder F&E? Wo die Grenze wirklich liegt

Die strittigste Grenze verläuft zwischen Projektierung und Entwicklung. Ein PV-Park nach Standardauslegung, ein Repowering mit Anlagen von der Stange oder die Netzverträglichkeitsprüfung nach VDE-AR-N 4110 sind Ingenieurroutine — ohne technische Ungewissheit. F&E beginnt dort, wo das Ergebnis vorab nicht ableitbar ist.

  • Routine: Speicherauslegung mit bekannter Zellchemie über bewährte Modelle
  • F&E: Betriebsstrategie, deren Alterungsverhalten sich erst im Zyklentest zeigt
  • Routine: Zertifizierungsmessung nach IEC 61215 an einem eingeführten Modul
  • F&E: Zellaufbau, bei dem Degradation und Ertrag offen sind

Für die BSFZ zählt nicht die Marktneuheit, sondern die Ungewissheit in deinem Unternehmen. Beschreibe den offenen Punkt und den Lösungsweg — nicht das Produkt.

Kumulierung: dieselbe Stunde nur einmal fördern

Kaum eine Branche kumuliert so oft wie Cleantech: BMWE-Projektförderung, KfW- und BAFA-Zuschüsse, Landesprogramme, IPCEI-Mittel, Reallabore. Die Forschungszulage ist damit kombinierbar — aber dieselbe Aufwendung darf nur einmal gefördert werden. Abgegrenzt wird auf Kostenebene, nicht auf Projektebene.

  • Ein Elektrolyse-Vorhaben kann anteilig im Zuschuss und anteilig in der Zulage liegen, wenn die Personalstunden getrennt gebucht sind
  • Arbeitspakete, die im Verwendungsnachweis eines Zuschusses abgerechnet wurden, sind für die Zulage gesperrt
  • Der beihilferechtliche Deckel von 15 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben (§ 4 Abs. 2 FZulG) gilt über alle Quellen hinweg

Das scheitert selten am Gesetz, sondern an der Zeiterfassung: Wer F&E-Stunden nicht projekt- und förderquellenscharf bucht, kann die Trennung später nicht belegen.

Nachweis: was aus dem Prüfstand in den Antrag gehört

Der BSFZ-Antrag ist kein Werbetext. Tragfähig ist die Beschreibung des ungelösten Problems und des systematischen Vorgehens — belegt durch das, was in Energieprojekten ohnehin entsteht:

  • Versuchspläne, Messprotokolle, Prüfstandsdaten: Zyklentests, HiL-Läufe, Degradationsreihen — auch gescheiterte Versuche sind Nachweis, kein Makel
  • Stundenaufschreibung je Mitarbeiter und Vorhaben — Grundlage der Bemessungsgrundlage beim Finanzamt
  • Bei Prüfstand, Elektrolyseur oder Klimakammer: Nachweis der ausschließlich eigenbetrieblichen Nutzung; die BSFZ muss die Erforderlichkeit mitbescheinigen, sonst entfällt der Abschreibungsanteil

Häufige Fehler: das Vorhaben zu groß schneiden, sodass Errichtung und Serienanlauf die F&E-Bewertung verwässern — und Institutsaufträge (70 % anrechenbar) übersehen, weil sie in der Kostenstelle Bau liegen.

Rechenbeispiele

Was dabei herauskommen kann

Zwei typische Konstellationen aus Energie & Cleantech, durchgerechnet mit den gesetzlichen Sätzen.

Rechenbeispiel

Elektrolyseur-Entwicklung, KMU, ab 2026

Ein KMU mit 40 Mitarbeitern entwickelt einen Druck-Elektrolyseur mit neuer Membran-Elektroden-Einheit. Vorhabensstart März 2026, Wirtschaftsjahr 2026.

6 Verfahrensingenieure × 82.000 €, 65 %
319.800 €
Auftragsforschung (70 % von 120.000 €)
84.000 €
Gemeinkostenpauschale 20 % (ab 2026)
80.760 €
Bemessungsgrundlage gesamt
484.560 €

169.596 €

35 % KMU-Satz (auf Antrag) — Beispiel, keine Zusage

Rechenbeispiel

Netzintegration, kein KMU, rückwirkend 2024

Anlagenbauer mit 600 Mitarbeitern, kein KMU: 25 %, keine Gemeinkostenpauschale. Der Institutsauftrag wurde nach dem 27.03.2024 erteilt — vorher nur 60 %.

20 Ingenieure × 85.000 €, 50 % F&E
850.000 €
Auftragsforschung ab 04/2024 (70 %)
210.000 €
AfA Elektrolyse-Teststand (ab 05/2024)
90.000 €
Bemessungsgrundlage 2024
1.150.000 €

287.500 €

25 % — kein KMU-Bonus. Beispiel, keine Zusage.

Beispielrechnungen auf Basis angenommener Werte — sie zeigen die Systematik der Forschungszulage, nicht dein konkretes Ergebnis. Wie hoch dein Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von deinen Projekten, deinem F&E-Anteil und deiner Unternehmensgröße ab. Das rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch für dich durch.

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Typische Vorhaben

So sieht förderfähige F&E hier aus

Vier Vorhabenstypen aus Energie & Cleantech, die die Kriterien der Forschungszulage erfüllen — und warum.

  • Hochtemperatur-Elektrolyse im Lastwechsel-Feldtest

    Du entwickelst einen SOEC-Stack, der die Lastwechsel aus fluktuierender Windeinspeisung übersteht, ohne dass die Kontaktierung degradiert. Ob deine neue Interkonnektor-Beschichtung über mehrere tausend Zyklen hält, weiß vorab niemand — genau das ist die technische Ungewissheit nach § 2 FZulG. Systematische Versuchsreihen, dokumentierte Messergebnisse und übertragbare Erkenntnisse machen daraus experimentelle Entwicklung.

  • Regelstrategie für netzdienliche Großspeicher

    Du baust eine Betriebsführung, die einen Batteriespeicher gleichzeitig für Primärregelleistung und Eigenverbrauchsoptimierung fährt. Der Zielkonflikt zwischen Zyklenalterung und Erlös lässt sich nicht aus dem Datenblatt ableiten — du löst ihn im Prüfstand und im Feld auf. Der Ausgang ist offen, das Vorgehen geplant und reproduzierbar. Die Softwareentwicklung zählt hier zum Vorhaben.

  • Wärmepumpe mit Propan als Kältemittel

    Du überführst einen Kältekreis auf R290 und musst Füllmenge, Sicherheitskonzept nach EN 378 und Vorlauftemperatur gleichzeitig in den Griff bekommen. Dass sich hohe Vorlauftemperaturen bei reduzierter Füllmenge und akzeptabler Jahresarbeitszahl erreichen lassen, ist eine Hypothese — kein Stand der Technik. Prüfstandsläufe und Feldmessungen belegen dein systematisches Vorgehen.

  • Silber-Rückgewinnung aus Altmodulen

    Du erprobst ein Verfahren, das Silber und Silizium aus ausgedienten PV-Modulen trennt, ohne die Rückseitenfolie thermisch zu zerstören. Ausbeute, Reinheit und Energiebedarf lassen sich vorab nicht berechnen, sondern nur experimentell ermitteln — neuartig, schöpferisch, ergebnisoffen. Vom Laborversuch bis zur Pilotlinie ist das förderfähig, die spätere Serienanlage im Regelbetrieb nicht.

Fragen aus Energie & Cleantech

Was Unternehmen aus Energie & Cleantech uns fragen

Du erhältst schon Mittel aus einem Bundesprogramm — schließt das die Zulage aus?

Nein, grundsätzlich nicht — aber dieselben Aufwendungen dürfen nicht zweimal gefördert werden. Genau das ist in Energie und Cleantech der Regelfall, weil Wasserstoff-, Speicher- und Effizienzvorhaben häufig parallel aus Landes- oder Bundesprogrammen laufen.

  • Kostenstellen sauber trennen: was du im Zuschuss abrechnest, bleibt aus der Bemessungsgrundlage draußen
  • Nicht bezuschusste Eigenanteile und Personalstunden außerhalb des Zuwendungsprojekts sind ansetzbar
  • Der beihilferechtliche Deckel von 15 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben gilt kumuliert
Zählt ein Windpark- oder PV-Freiflächenprojekt als F&E?

In aller Regel nicht. Standortentwicklung, Genehmigungsplanung, Ertragsgutachten und Errichtung sind Projektierung — bekannte Technik, kein technisches Risiko im Sinne von § 2 FZulG.

Förderfähig wird es dort, wo du etwas löst, das nicht im Handbuch steht: eine eigene Rotorblatt-Sensorik, ein Verfahren zur Netzanschluss-Optimierung an einem schwachen Verknüpfungspunkt, eine neue Regelung für die Sektorkopplung vor Ort. Entscheidend ist die technische Ungewissheit, nicht die Investitionshöhe.

Du forschst mit einem Institut zusammen — was kannst du ansetzen?

Vergibst du einen Auftrag an ein Institut oder einen Dienstleister mit Sitz im EWR, sind 70 % des Entgelts anrechenbar. Deine eigenen Personalstunden im selben Vorhaben kommen voll obendrauf.

Wichtig bei Verbundvorhaben: Jeder Partner beantragt für seinen eigenen Aufwand. Wenn das Institut seine Arbeit bereits über einen Zuwendungsbescheid finanziert bekommt, kannst du diesen Anteil nicht zusätzlich als Auftragsforschung ansetzen. Die Verträge sollten die Zurechnung sauber abbilden.

Kannst du deinen Prüfstand oder Demonstrator ansetzen?

Teilweise. Seit dem 28.03.2024 ist abnutzbares bewegliches Anlagevermögen ansetzbar — aber nur der Abschreibungsanteil des Wirtschaftsjahres, nicht die Anschaffungskosten.

  • nach dem 27.03.2024 angeschafft
  • ausschließlich eigenbetrieblich im geförderten Vorhaben genutzt und dafür erforderlich
  • keine GWG- oder Sammelposten-Behandlung

Dein Elektrolyse-Teststand oder deine Klimakammer zählt also mit — die Anlage, die später im Regelbetrieb Strom verkauft, nicht. Die BSFZ muss die Erforderlichkeit mitbescheinigen.

Weitere Branchen

Auch in deiner Branche gefördert

Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Markt du arbeitest — sondern ob du entwickelst.

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