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Branchenwissen Agrar & FoodTech

Forschungszulage für Agrar & FoodTech

Sortenversuche, Feldsensorik, neue Verfahren und Rezepturen mit offenem Ausgang: Was bei dir Versuch heißt, ist steuerlich oft F&E. Wir prüfen, welche deiner Vorhaben die Forschungszulage tragen — rückwirkend ab 2022.

  • Fördersatz

    25 % der F&E-Kosten, für KMU 35 % — der erhöhte Satz muss ausdrücklich beantragt werden.

  • Maximale Zulage 2026

    Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr, daraus bis zu 4,2 Mio. € Zulage für KMU.

  • Rückwirkend beantragen

    Ein Antrag im Jahr 2026 erreicht die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 — für 2022 endet die Frist 2026.

  • Auszahlung

    Steuergutschrift ohne Rückzahlung: Der Überschuss wird erstattet, auch wenn du Verluste schreibst.

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Abstrakte Darstellung von Sensorik und Pflanzen als Sinnbild für Agrar- und Lebensmittelforschung

Agrar & FoodTech: Forschung, die nicht so heißt

Wer Sortenversuche über mehrere Vegetationsperioden anlegt, ein Rezepturprofil ohne Zusatzstoffe stabil bekommen will oder einen Feldroboter auf Reihenkulturen trainiert, forscht — auch wenn niemand „F&E“ auf der Visitenkarte hat. Die Forschungszulage fragt nicht nach Branche, sondern nach den Frascati-Kriterien: neuartig, schöpferisch, technisch ungewiss, systematisch geplant.

In Agrar und Lebensmitteltechnologie ist technische Ungewissheit der Normalzustand: Feldsensorik muss unter Staub, Nässe und Vibration reproduzierbare Werte liefern, alternative Proteine müssen Textur, Wasserbindung und Sensorik gleichzeitig treffen, ein Verfahren aus dem Technikum läuft in der Linie anders. Der offene Ausgang ist ein Indiz für F&E — auch abgebrochene Versuchsreihen bleiben förderfähig.

Angesetzt werden Personalkosten deiner Züchter und Technologen, 70 % der Auftragsforschung an Institute und Versuchsstationen und — bei Vorhaben ab 2026 — 20 % Gemeinkosten.

Förderfähige Projekte

Was in Agrar & FoodTech zählt

  • Präzisionslandwirtschaft & Agrarrobotik

    Du erhebst Daten im Bestand und entwickelst daraus Regelung, Autonomie oder Entscheidungslogik. Förderfähig ist die Arbeit dort, wo Sensorik, Modell und Maschine unter realen Feldbedingungen erst zusammenfinden müssen — Wetter, Boden und Bestand liefern die technische Ungewissheit gratis mit.

    • Spot-Spraying-Algorithmen mit Echtzeit-Unkrauterkennung
    • Autonome Hack- und Erntetechnik für Sonderkulturen
    • Multispektral- und NIR-Sensorik auf neue Kulturen kalibrieren
    • Ertragsmodelle aus Bodenscan-, Wetter- und Drohnendaten
  • Züchtung & Pflanzenschutzforschung

    Sortenversuche und Pflanzenschutzforschung sind der klassische Fall von F&E, der sich selbst nicht so nennt. Wenn du Genotypen mit offenem Ausgang prüfst, Resistenzen bewertest oder biologische Wirkprinzipien testest, bewegst du dich mitten in industrieller Forschung.

    • Selektion auf Trockenstress- und Resistenzmerkmale
    • Feldversuchsreihen mit offenem Ausgang und Kontrollparzellen
    • Biologische Wirkprinzipien im Pflanzenschutz erproben
    • Phänotypisierung per Bildanalyse statt Handbonitur
  • Rezeptur, Prozess & Verpackung

    Neue Rezepturen, Verfahren und Verpackungen entstehen im Technikum, nicht am Schreibtisch. Sobald du Matrix, Textur, Haltbarkeit oder Nährwertprofil veränderst und der Weg dorthin nicht aus der Literatur ablesbar ist, ist die Entwicklungsarbeit dem Grunde nach förderfähig.

    • Texturierung pflanzlicher Proteine per Extrusion
    • Haltbarkeit über Hürdentechnologie statt Zusatzstoffe
    • Zucker- oder Salzreduktion ohne Sensorikverlust
    • Monomaterialfolien mit ausreichender Barrierewirkung

Worauf es ankommt

Agrar & FoodTech im Detail

Die Abgrenzungsfragen, an denen Anträge in dieser Branche wirklich entschieden werden.

Sortenversuch oder Routine? Abgrenzung im Feld

Im Feld lautet die Frage: Wendet ein Versuch nur Bekanntes an oder löst er technische Ungewissheit auf? Eine zugelassene Sorte am eigenen Standort durchzuprobieren, ist Routine. Prüfst du eine Hypothese, die sich aus dem Stand der Technik nicht ableiten lässt, kippt es.

  • Routine: Düngebedarf nach Bodenprobe umsetzen, zugelassene Mittel nach Etikett ausbringen.
  • F&E: Applikationsalgorithmen teilflächenspezifisch entwickeln, wenn die Wirkung auf Ertrag und N-Bilanz offen ist.
  • F&E: auf Trockenstresstoleranz selektieren, solange der Merkmalszusammenhang ungeklärt ist.

Dein Prüfraster ist Frascati: neuartig, schöpferisch, ungewiss, systematisch, übertragbar. Randomisierung und Kontrollparzellen erfüllen „systematisch“ fast immer — entscheidend ist, dass der Ausgang vorher offen war.

Rezeptur, Prozess, Verpackung — wo F&E beginnt

In der Lebensmitteltechnologie wird die Grenze oft falsch gezogen. Eine Geschmacksvariante auf bekannter Matrix ist Produktpflege. Förderfähig wird es, wenn du eine funktionale Eigenschaft erreichen musst, für die es keinen gesicherten Lösungsweg gibt.

  • Routine: Rezeptur auf einen neuen Lieferanten umstellen, Kennzeichnung nach LMIV anpassen, Sensorikpanel für eine Sortenerweiterung.
  • F&E: Texturierung pflanzlicher Proteine per Extrusion oder Scherzelle, wenn die Faserbildung von Prozessfenstern abhängt, die du erst ermitteln musst.
  • F&E: Haltbarkeit ohne Konservierungsstoffe über Hürdentechnologie, Hochdruck oder Fermentation.

Auch Verpackung zählt: eine rezyklierbare Monomaterialfolie mit tragfähiger Barriere zu entwickeln, ist experimentelle Entwicklung. Sie einzukaufen ist es nicht.

Nachweis: Versuchsplan, Charge, Rohdaten

Die BSFZ prüft nur, ob dein Vorhaben F&E nach § 2 FZulG ist — Rechnungen brauchst du dort nicht. Es entscheidet die Beschreibung: Stand der Technik, technische Ungewissheit, Versuchsaufbau, Abbruchkriterien. Formuliere in Hypothesen, nicht in Verkaufssprache.

  • Feld: Parzellenplan, Wiederholungen, Bonituren, Witterungsdaten, Ertrags- und Qualitätsmessung — die Rohdaten sind dein stärkster Beleg.
  • Technikum: Chargenprotokolle, Prozessparameter, Analytik zu Wasseraktivität und Mikrobiologie, Verkostungsprotokolle.

Typische Fehler: Saison- und Produktionsstunden in die F&E-Personalkosten mischen, Stunden schätzen statt vorhabenbezogen erfassen. Bei Wirtschaftsgütern gilt: Ein Technikums-Extruder oder Feldroboter zählt nur, wenn er ausschließlich im Vorhaben läuft — und dann nur mit dem Abschreibungsanteil.

Rechenbeispiele

Was dabei herauskommen kann

Zwei typische Konstellationen aus Agrar & FoodTech, durchgerechnet mit den gesetzlichen Sätzen.

Rechenbeispiel

Feldroboter-Sensorik, Neuvorhaben 2026

Ein Landtechnik-Hersteller entwickelt ab Januar 2026 ein kamerabasiertes System zur Einzelpflanzenerkennung. Beispielrechnung mit angenommenen Werten.

4 F&E-Kräfte × 75.000 €, 70 % Anteil
210.000 €
Auftragsforschung 60.000 €, 70 %
42.000 €
Pauschale 20 % auf Personalkosten
42.000 €
Bemessungsgrundlage
294.000 €

102.900 €

35 % KMU-Satz auf 294.000 € — auf Antrag, Beispielwerte

Rechenbeispiel

Rezepturforschung Molkerei, rückwirkend 2025

Ein Molkereibetrieb arbeitet 2025 an einer Rezeptur für Pflanzendrinks mit stabiler Textur. Beispielrechnung mit angenommenen Werten.

2 Technologen × 62.000 €, 50 % Anteil
62.000 €
Gesellschafter 480 Std. × 70 €/h (2025)
33.600 €
Bemessungsgrundlage 2025
95.600 €

33.460 €

35 % KMU-Satz auf Antrag, Beispielwerte; 2025 ohne Pauschale

Beispielrechnungen auf Basis angenommener Werte — sie zeigen die Systematik der Forschungszulage, nicht dein konkretes Ergebnis. Wie hoch dein Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von deinen Projekten, deinem F&E-Anteil und deiner Unternehmensgröße ab. Das rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch für dich durch.

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Typische Vorhaben

So sieht förderfähige F&E hier aus

Vier Vorhabenstypen aus Agrar & FoodTech, die die Kriterien der Forschungszulage erfüllen — und warum.

  • Teilflächenspezifische Applikation mit Sensorik

    Du erprobst Multispektral- oder NIR-Sensorik am Gestänge, um den Stickstoffbedarf teilflächenspezifisch zu bestimmen und die Ausbringung in Echtzeit zu regeln. Kalibrierung gegen Bodenproben, wechselnde Lichtverhältnisse und schwankende Bestandsdichten machen den Ausgang offen. Genau das ist experimentelle Entwicklung nach § 2 FZulG: technische Ungewissheit, systematische Planung, übertragbare Ergebnisse.

  • Autonome Feldrobotik zur Beikrautregulierung

    Ein autonomer Feldroboter muss Kulturpflanze und Beikraut unterscheiden, bei Staub, Gegenlicht und verschlammten Reihen navigieren und das Hackwerkzeug millimetergenau führen. Trainingsdaten, Modellarchitektur und Regelung entstehen erst im Versuch — ob die Trefferquote im Freiland trägt, kann dir vorab niemand sagen. Diese Iterationen sind förderfähige F&E, nicht bloße Anwendung bekannter Technik.

  • Sortenversuche und Phänotypisierung

    Sortenversuche gelten im Betrieb oft als Routine. Sobald du aber systematisch prüfst, wie Linien auf Trockenstress, neue Erreger oder reduzierte Düngung reagieren — mit Parzellendesign, Wiederholungen und dokumentierter Phänotypisierung — ist der Ausgang offen und die Erkenntnis neu. Das erfüllt die Frascati-Kriterien: schöpferisch, technisch ungewiss, systematisch geplant, reproduzierbar.

  • Alternative Proteine und Verfahrensentwicklung

    Du entwickelst eine Rezeptur mit Erbsen- oder Ackerbohnenprotein und suchst über Extrusionsparameter, Enzymeinsatz und Hydrokolloide nach Textur, Geschmack und Haltbarkeit. Jede Charge im Technikum ist ein Versuch mit offenem Ergebnis. Auch reine Verfahrensarbeit zählt — Hochdruckbehandlung, veränderte Schutzatmosphäre in der Verpackung — sofern du Grenzen austestest statt Bekanntes umzusetzen.

Fragen aus Agrar & FoodTech

Was Unternehmen aus Agrar & FoodTech uns fragen

Wir machen nur Sortenversuche — ist das wirklich F&E im Sinne des FZulG?

Nicht der Name des Vorhabens entscheidet, sondern die Kriterien. Ein Sortenversuch ist Routine, wenn du eine zugelassene Sorte auf einem bekannten Standort anbaust. Er ist experimentelle Entwicklung, sobald du eine offene Frage prüfst: Wie reagieren Linien auf reduzierte Wassergabe? Trägt eine Untersaat den Ertrag? Maßgeblich sind technische Ungewissheit, systematische Planung mit Parzellendesign und Wiederholungen sowie übertragbare Ergebnisse.

Ob dein Vorhaben darunter fällt, entscheidet die BSFZ — und die prüft ausschließlich die F&E-Eigenschaft, keine Rechnungen.

Unser Geschäftsführer entwickelt die Rezepturen selbst — zählt seine Arbeitszeit?

Ja, in beiden Konstellationen — nur über verschiedene Wege:

  • Ist er angestellt, laufen seine Aufwendungen als Personalkosten über den Lohn samt Lohnnebenkosten, anteilig nach F&E-Zeit.
  • Als Einzelunternehmer oder nicht angestellter Gesellschafter setzt du Eigenleistungen an: ab 2026 sind es 100 € je Arbeitsstunde, höchstens 40 Stunden pro Woche. Für Stunden ab dem 28.03.2024 bis Ende 2025 gelten 70 €/h, davor 40 €/h.

Voraussetzung in der Praxis: eine nachvollziehbare Stundenaufzeichnung je Vorhaben.

Wir bekommen GAP-Prämien und sind in einem EIP-Projekt — geht die Zulage trotzdem?

Flächenprämien der GAP hängen an der Bewirtschaftung, nicht an F&E-Aufwendungen — sie stehen der Forschungszulage nicht im Weg.

Anders bei einem geförderten Vorhaben, etwa über EIP-Agri oder eine Landesrichtlinie: Für dieselben förderfähigen Aufwendungen gibt es keine Doppelförderung. In der Praxis lässt sich das häufig sauber abgrenzen — Personalstunden außerhalb des geförderten Arbeitspakets, Eigenanteile, ein zweites Vorhaben. Diese Abgrenzung klären wir im kostenfreien Erstgespräch.

Können wir den Versuchsextruder oder die Parzellentechnik ansetzen?

Teilweise. Abnutzbares bewegliches Anlagevermögen ist ansetzbar — aber nur mit dem Abschreibungsanteil des Wirtschaftsjahres, nicht mit den vollen Anschaffungskosten. Bedingungen: nach dem 27.03.2024 angeschafft, ausschließlich eigenbetrieblich im geförderten Vorhaben genutzt, dafür erforderlich, keine GWG- oder Sammelposten-Behandlung.

Ein Technikum-Extruder oder eine Parzellendrillmaschine kann also passen. Das Versuchsgewächshaus als Gebäude nicht — es ist unbeweglich. Die Erforderlichkeit muss die BSFZ mitbescheinigen.

Weitere Branchen

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Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Markt du arbeitest — sondern ob du entwickelst.

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