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Forschungszulage nach Branchen

Wir fördern Unternehmen in allen Branchen

Die Forschungszulage kennt keine Branchengrenzen — aber jede Branche hat ihre eigenen Fragen: Was gilt hier als Forschung? Was zählt als Nachweis? Wo wird der Anspruch verschenkt? Die Antworten für deine Branche stehen auf den folgenden Seiten.

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Zwölf Branchen

Branchen im Detail

Jede Seite zeigt dir, welche Projekte förderfähig sind, wie der Nachweis in deiner Branche läuft und was dabei herauskommen kann.

Gut zu wissen

Deine Branche fehlt? Kein Ausschlusskriterium.

Diese 12 Seiten decken die häufigsten Fälle ab — nicht die Grenzen des Gesetzes.

  • Die Branche entscheidet nicht

    Das Forschungszulagengesetz kennt keine Branchenliste. Anspruch hat jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen — unabhängig von Rechtsform, Größe und Markt.

  • Die Tätigkeit entscheidet

    Gefördert wird, was nach den Frascati-Kriterien F&E ist: neuartig, schöpferisch, mit technischer Ungewissheit, systematisch geplant und übertragbar. Routine fällt raus.

  • Die Nachweise unterscheiden sich

    Was in der Softwareentwicklung als Beleg zählt, sieht im Maschinenbau oder Labor völlig anders aus. Genau daran scheitern Anträge — nicht am Gesetz.

Handwerk, Logistik, Chemie, Textil, Handel — wenn bei dir Menschen an etwas arbeiten, von dem zu Beginn niemand wusste, ob es technisch funktioniert, lohnt sich das Gespräch. Im kostenfreien Erstgespräch prüfen wir deine konkreten Projekte.

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Du stehst vor einer strategischen Entscheidung:
Du kannst weiterhin aus eigener Tasche zahlen, während deine Konkurrenz staatlich gefördert wächst. Oder du nutzt die Förderungen, die dir zustehen – mit professioneller Begleitung und 91,6 % Erfolgsquote.

Die Frage ist nicht, ob du dir Förderung leisten kannst. Die Frage ist: Kannst du es dir leisten, auf sie zu verzichten?

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Alles was du Förderungen wissen musst

Bin ich überhaupt förderfähig?

Für die Forschungszulage qualifizieren sich praktisch alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen — unabhängig von Branche, Rechtsform und Größe (Start-up, KMU, Konzern).

Entscheidend ist nicht was du bist, sondern was du tust: Die Tätigkeit muss F&E im Sinne der Frascati-Kriterien sein — neuartig, schöpferisch, mit technischer Ungewissheit, systematisch geplant und reproduzierbar.

Im kostenfreien Erstgespräch prüfen wir deine konkreten Projekte und sagen dir verbindlich, ob sich der Aufwand lohnt.

Was zählt überhaupt als förderfähige F&E?

Gefördert wird die Entwicklung neuer Produkte, Software, Verfahren oder Methoden, bei der zu Projektbeginn unklar war, ob sie technisch funktionieren würde. Reine Anpassung, Routineverbesserung oder Konfiguration vorhandener Lösungen zählt nicht.

Förderfähig sind insbesondere:

  • Personalkosten der F&E-Mitarbeiter (Lohnkosten inkl. Lohnnebenkosten)
  • Auftragsforschung an Dritte — 70 % der Ausgaben sind anrechenbar
  • Eigenleistungen von Geschäftsführern und Gesellschaftern (z. B. in einer KG) mit pauschal 100 € / Arbeitsstunde
  • Material und Hilfsmittel, soweit dem Projekt zurechenbar
Wie hoch fällt meine Erstattung aus?

Die Forschungszulage beträgt:

  • 25 % der förderfähigen Aufwendungen für Großunternehmen
  • 35 % für KMU (< 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. € Umsatz)

Maximale Bemessungsgrundlage: 12 Mio. € pro Jahr. Damit liegt die jährliche Höchstförderung bei 3,0 Mio. € (Großunternehmen) bzw. 4,2 Mio. € (KMU) — die höchste Quote, die der deutsche Staat aktuell vergibt.

Muss ich die Forschungszulage zurückzahlen?

Nein. Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift, keine Beihilfe und kein Darlehen. Sie wird mit der nächsten Körperschaft- bzw. Einkommensteuer verrechnet — und wenn die Steuerschuld geringer ausfällt als die Zulage, wird der Restbetrag direkt ausgezahlt. Auch in Verlustjahren bekommst du also echtes Cash, nicht nur einen Verlustvortrag.

Die Auszahlung erfolgt zudem bilanzneutral und ist an keinen Verwendungszweck gebunden: Du kannst das Geld frei einsetzen — für weitere Entwicklung, Personal, Investitionen oder was auch immer dein Unternehmen gerade braucht.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja. Du kannst die Zulage für die letzten 4 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre nachträglich beantragen — danach verfällt der Anspruch endgültig. Genau deshalb sollten gerade Unternehmen, die seit 2022 entwickeln, jetzt Gas geben: Wer den Antrag weiter aufschiebt, verliert mit jedem Jahr ein komplettes Förderjahr voller angefallener Kosten, weil rückwirkend eben nur 4 Jahre möglich sind.

Pro Jahr läuft ein separater Antrag — wir bündeln das im Erstgespräch und sichern dir die noch offenen Jahre, bevor sie aus dem Fenster fallen.

Wie lange dauert der Prozess?

Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung dauert es typischerweise 8–12 Wochen. Aufgeteilt:

  • Bestandsaufnahme & Projektmapping: 1–2 Wochen
  • BSFZ-Antrag & Bescheinigung: 4–6 Wochen Bearbeitung bei der Bescheinigungsstelle
  • Steuerantrag & Auszahlung durch das Finanzamt: 3–4 Wochen
Wie hoch ist mein Zeitaufwand?

Unter 5 Stunden gesamt: Ein Kick-off, ein Projekt-Interview, ein finaler Check. Den Rest übernehmen wir — Frascati-Begründung, BSFZ-Antrag, Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle und Steuerantrag beim Finanzamt. Du stellst nur die Projekt- und Personalunterlagen bereit.

Was kostet eure Unterstützung?

Wir arbeiten erfolgsbasiert.

Kann ich die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Ja, in den meisten Fällen problemlos. Die Forschungszulage ist mit nahezu allen klassischen Förderprogrammen kombinierbar:

  • ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)
  • QCG
  • BMBF / BMWK-Förderlinien
  • Horizon Europe und weitere EU-Programme
  • Landesförderungen einzelner Bundesländer

Achtung: Aufwendungen, die bereits durch ein anderes Programm bezuschusst werden, dürfen für die Forschungszulage nicht doppelt angesetzt werden. Die optimale Kombinationsstrategie planen wir mit dir.

Was unterscheidet euch von anderen Beratern?
  • Über 85 % Bewilligungsquote bei der BSFZ — branchenweit liegen Eigenanträge oft bei 60 %
  • 750+ Unternehmen und 3.000+ erfolgreich beantragte Förderungen
  • Erfolgsbasierte Vergütung — Hauptanteil fließt erst bei Bewilligung
  • Komplette Abwicklung — dein Zeitaufwand bleibt unter 5 Stunden
  • Laufende Betreuung statt Einmal-Beratung — andere Berater betreuen dich nur ein einziges Mal, wir begleiten dich Jahr für Jahr bei jeder Auszahlung klar beim Finanzamt
  • 98 % Kundenzufriedenheit — "Sehr gut" bewertet